Die Kosten meiner Beauftragung hängen von individuellen Umständen des Einzelfalls ab, insbesondere von der Höhe der Forderung, die Sie geltend machen oder die Ihnen gegenüber geltend gemacht wird und ob eine außergerichtliche oder gerichtliche Tätigkeit vorliegt.
Insbesondere die verständliche Befürchtung, dass mit eigenen Anwaltskosten die ganze Sache nur noch (unkalkulierbar) teurer wird, hält viele Personen ab, sich gegen eine Forderung mit anwaltlicher Hilfe zu wehren oder eine Forderung geltend zu machen. Es sollte daher selbstverständlich sein, dass der Mandant vor dem Auftrag weiß, was auf ihn zukommt. Insbesondere die Frage der Kosten kann und sollte in einem ersten Informationsgespäch erörtert werden. Wichtige Leitlinie für mich ist, dass Sie von Beginn an die Gewissheit haben, mit welchen Gebühren Sie rechnen müssen.
1.) Erstberatung / Ersteinschätzung
Für die Erstberatung kann gegenüber einem Verbraucher eine Gebühr von bis zu 190,- EUR + 19 % MwSt. (= 226,10 EUR inkl. MwSt.) erhoben werden, wenn keine ausdrückliche Regelung getroffen wurde.
Die Höhe der Gebühr für eine Erstberatung bemisst sich im Einzelfall nach Umfang, Schwierigkeit und dem Wert der Beratung für den Mandanten. Für Rechtssicherheit sorgt hier eine Gebührenvereinbarung, die ich gerne mit Ihnen abschließe. Die Erstberatungsgebühr fällt nur an, wenn nach der Erstberatung keine weitere Beauftragung erfolgt.
Die Ersteinschätzung bzgl. erhaltener Abmahnungen im Bereich des Wettbewerbs-, Urheberrecht - und Markenrechts ist am Telefon stets kostenlos, es sei denn, es wird ausdrücklich zuvor schriftlich (z.B. per E-mail) ein Honorar vereinbart. Für eine Erstberatung bzgl. erhaltener Abmahnungen im Bereich des Wettbewerbs-, Urheberrecht - und Markenrechts im Büro in Kaiserslautern erhebe ich eine Gebühr von 75,- EUR inkl. MwSt., die aber nur anfällt, wenn nach erfolgter Erstberatung keine Beauftragung erfolgt.
2.) Pauschalhonorar im Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes
Bei Abmahnungen im Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes bin ich bei der außergerichtlichen Vertretung in der Regel auf Basis
von zuvor vereinbarten Pauschalhonorarvereinbarungen tätig.
Im Bereich Filesharing biete ich für die außergerichtliche Vertretung feste Sätze an. Bei einer Forderung
1. von bis zu 450 EUR --> 165,00 EUR inkl. MwSt.
2. von 450,01 EUR bis 625 EUR --> 190,00 EUR inkl. MwSt.
3. von 625,01 EUR bis 825 EUR --> 215,00 EUR inkl. MwSt.
4. von 825,01 EUR bis 1.000 EUR --> 240,00 EUR inkl. MwSt.
5. von 1.000,01 EUR bis 1.200 EUR --> 265,00 EUR inkl. MwSt.
5. von 1.200,01 EUR und mehr --> 299,00 EUR inkl. MwSt.
6. "Flatrate" für zwei oder mehr Fälle --> 499,00 EUR inkl. MwSt.
Die Flatrate kann jederzeit ohne zusätzliche Kosten nachgebucht werden. D.h., diese muss nicht mit der ersten Abmahnung gebucht werden, sondern es wird lediglich die Differenz berechnet zwischen den bereits erteilten Aufträgen und der "Flatrate".
3.) Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe
Soweit Ihre finanziellen Mittel nicht ausreichen, haben Sie eventuell auch Anspruch auf außergerichtliche Beratungshilfe nach dem Beratungshilfegesetz und ich bearbeite dann natürlich gerne Ihren Auftrag auf dieser Basis. Gemäß § 49a Bundesrechtsanwaltsordnung besteht aber sogar eine Pflicht des Rechtsanwalts dies zu tun. In diesem Fall kostet Sie die außergerichtliche Vertretung pro Fall lediglich 15,- EUR inkl. MwSt. Das Antragsformular auf Beratungshilfe finden Sie hier.
Für das gerichtliche Verfahren können Sie bei Aussicht auf Erfolg Anspruch auf Prozesskostenhilfe haben.
4.) Pauschal- oder Stundenhonorare
Im Einzelfall können Pauschal- oder Stundenhonorare vereinbart werden.
5.) Kosten der Vertretung in allen anderen Fällen
Soweit kein Sachverhalt wie unter 1.) bis 4.) vorliegt, berechnen sich die Kosten meiner Beauftragung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz und damit nach dem Streitwert oder Gegenstandswert.
Gebührenbeispiele nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz im Zivilrecht:
a) Streitwert 500,- EUR: Die Geschäftsgebühr für die außergerichtliche Tätigkeit beträgt 76,44 EUR + 19 % MwSt.. Bei einem Vergleich kann eine zusätzliche Gebühr von 73,50 EUR + 19 % MwSt. erhoben werden.
b) Streitwert 2.500,- EUR: Die Geschäftsgebühr für die außergerichtliche Tätigkeit beträgt 308,60 EUR + 19 % MwSt.. Bei einem Vergleich kann eine zusätzliche Gebühr von 333,00 EUR + 19 % MwSt. erhoben werden.
c) Streitwert 2.500,- EUR: Die Gebühr für die gerichtliche Tätigkeit beträgt inkl. aller Gerichtstermine 575,00 EUR + 19 % MwSt.. Bei einem Vergleich fällt eine zusätzliche Gebühr von 222,00 EUR + 19 % MwSt. an.
d) Streitwert 10.000,- EUR: Die Gebühr für die gerichtliche Tätigkeit beträgt inkl. aller Gerichtstermine 1.555,00 EUR + 19 % MwSt.. Bei einem Vergleich fällt eine zusätzliche Gebühr von 614,00 EUR + 19 % MwSt. an.
Die Gebühren gelten sowohl für die/den Kläger(in) als auch die/den Beklagte(n).